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Zulassungsverfahren zum Studium in Sozialer Arbeit an Schweizer Fachhochschulen prüfen neben formalen Kriterien wie Bildungsabschluss und Berufsfelderfahrung auch die Eignung hinsichtlich Studierfähigkeit oder einer späteren Berufstätigkeit. Die Festlegung des Verfahrens und der Entscheid zur Zulassung liegen in der Kompetenz der einzelnen Fachhochschulen. Im vorliegenden Beitrag stehen Ziel und Verfahren der Eignungsabklärung zum Studium in Sozialer Arbeit an der Fachhochschule St.Gallen im Fokus, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, wie faire, nachvollziehbare und rechtssichere Entscheide gefällt werden können, wenn an Motivlagen, Haltungen und biographischen Erzählungen der Bewerbenden angeknüpft wird.

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