Beitragseinreichung

Elektronische Beitragseinreichung

Die ZFHE wird über ein Online-Journalsystem realisiert. Beiträge können ausschließlich über dieses System eingereicht werden. Um Beiträge online einzureichen oder den aktuellen Status eines eingereichten Beitrags zu überprüfen, müssen Sie registriert und eingeloggt sein.

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Eine detaillierte Anleitung zu den Autor:innen-spezifischen Möglichkeiten und Funktionen dieses Systems finden Sie in der OJS-Dokumentation (auf Englisch).

 

Richtlinien für Autorinnen und Autoren

Drei Wege, Autor:in der ZFHE zu werden

Erstens: Sie werden aufgrund Ihrer Expertise von der Herausgeberin bzw. dem Herausgeber eines Themenheftes eingeladen, einen Beitrag dafür zu schreiben. Wenn Sie die Einladung annehmen und Ihr Artikel positiv reviewt wird, sind Sie ZFHE-Autor:in.

Zweitens: Sie reichen auf einen Call for Papers der ZFHE einen vollständigen Beitrag ein. Wenn die Herausgeber:innen diesen thematisch passend und aussagekräftig finden, leiten sie ihn an zwei Gutachter:innen weiter. Wird Ihr Beitrag positiv reviewt, sind Sie ZFHE-Autor:in.

Drittens: Sie reichen einen Artikel als freien Beitrag in der ZFHE ein. Passt dieser in einen bereits angekündigten Themenschwerpunkt, wird er an die zuständige Herausgeberin bzw. den zuständigen Herausgeber weitergeleitet. Ist dies nicht der Fall, dann geht der Beitrag direkt in die Begutachtung und kann nach erfolgreichem Review entweder in einer der nächsten Ausgaben der ZFHE erscheinen oder - aufgrund der Entscheidung des Editorial Boards - zum Ausgangspunkt eines neuen Themenschwerpunkts werden.

Checkliste für Beitragseinreichungen

Autorinnen und Autoren werden gebeten, ihre Beiträge unter Berücksichtigung der folgenden Richtlinien einzureichen (Beiträge, bei denen diese Vorgaben nicht umgesetzt sind, werden zurückgewiesen):

  1. Die hochgeladenen Texte liegen im Format Microsoft Word (.doc), Office Open XML (.docx), Open Document Text (.odt) oder als Plain Text (.txt) vor. Idealerweise verwenden Sie unsere aktuellen Dokumentvorlagen (ZFHE 19/3; ZFHE 19/4; ZFHE SH-KI; ZFHE 20/1).
  2. Vollständige Beiträge werden zunächst in einer anonymisierten Fassung eingereicht, aus der alles entfernt wurde, was auf die Autor:innen schließen lässt (bitte überprüfen Sie auch die Datei-Eigenschaften!) Im Zuge der Einreichung des vollständigen Beitrags ist den Metadaten (Autor:innen, Titel) auch ein Abstract (= die Zusammenfassung zu Beginn des Beitrags) hinzuzufügen. Nach positiver Beurteilung durch die Reviewer:innen ist die (ggf. überarbeitete) Letztfassung mit allen Informationen über die Autorinnen und Autoren nachzureichen.
  3. Literaturangaben im Text und im Literaturverzeichnis folgen dem APA-Standard; soweit möglich wurden den Literaturangaben URLs beigefügt.
  4. Es werden gendergerechte Formulierungen verwendet. Diese bedienen sich einheitlich des Doppelpunkts (also z.B. "die Verfasser:innen"); bei grammatikalischen Problemfällen (wenn die männliche Form vor dem Doppelpunkt alleinstehend keinen Sinn ergibt) müssen beide Formen ausgeschrieben werden (also: "die Autorinnen und Autoren", nicht: "die Autor:innen").
  5. Die Richtlinien für die Begutachtung wurden gelesen und zur Kenntnis genommen.
  6. Eingereichte Texte dürfen noch nicht veröffentlicht und nicht bereits im Web zugänglich sein. Angenommene, aber noch nicht in der ZFHE veröffentlichte Beiträge dürfen nur als "accepted/in print" geführt werden.
 

Copyright-Vermerk

Die ZFHE steht seit Jänner 2024 unter der Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.

 

Davor Creative Commons-Lizenz "Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Österreich" (CC BY-NC-ND 3.0) bzw. CC BY-NC-ND 4.0 Deed | Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons.

Creative Commons Lizenzvertrag

Grundsätzlich ist die Urheberin / der Urheber, also die Autorin / der Autor eines jeden Beitrags Inhaber:in der Verwertungsrechte. Überlässt eine Autorin / ein Autor der ZFHE einen Artikel zur Publikation, räumt sie/er der ZFHE die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Beitrag ein und zwar auch dann, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, denn urheberrechtliche Verträge können mündlich und auch konkludent geschlossen werden.

Autorinnen und Autoren, die in der ZFHE publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:

  • a. Die Autorinnen/Autoren behalten das Urheberrecht und erlauben der ZFHE die Veröffentlichung unter der https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autorenschaft und der Publikation zu verwenden.
  • b. Die Autorinnen/Autoren können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der ZFHE veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Publikation in der ZFHE eingehen.
  • c. Die Zweitveröffentlichung von in der ZFHE veröffentlichten Texten wird begrüßt, nicht jedoch eine Parallelveröffentlichung während des Einreichprozesses.
  • d. Aus der Herausgeberschaft entsteht eine Urheberschaft der jeweiligen Ausgabe der ZFHE.
 

Schutz persönlicher Daten

Namen und E-Mail-Adressen, die auf den Webseiten der ZFHE eingegeben werden, werden ausschließlich zu den angegebenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.