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Das Berufungsverfahren ist ein Instrument der Personalauswahl für die Professuren und damit entscheidend für die Profilbildung und Hochschulentwicklung. Auf der Grundlage von Interviewauszügen wird in dem Beitrag qualitativ rekonstruiert, wie im Berufungsverfahren eine "Passfähigkeit" der Bewerber/innen in ein Instituts- und Fächerprofil argumentativ hergestellt wird. Vor allem die in den Verfahren nicht explizierten Auswahlkriterien und Selektionsmechanismen werden anschließend als Ansatzpunkte herausgestellt, um das Berufungsverfahren zu einem Instrument für die Personalentwicklung an Hochschulen zu machen, als Basis für ein akademisches Personalmanagement.

04.01.2007 | Karin Zimmermann (Dortmund)

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