Richtlinien zur Publikationsethik und guten wissenschaftlichen Praxis

Die Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) folgt den Empfehlungen (Core Practices) des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics/COPE). Im Folgenden finden Sie wichtige Punkte.

Redaktionelle Pflichten

Fairness und redaktionelle Unabhängigkeit

Die Herausgeber:innen beurteilen eingereichte Beiträge ausschließlich nach deren akademischem Wert (Wichtigkeit, Originalität, Validität, Deutlichkeit) und deren Relevanz für den Gegenstandsbereich der Ausgabe bzw. der Zeitschrift. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Staatsbürgerschaft, Religion, politische Einstellung oder institutionelle Zugehörigkeit spielen keine Rolle. Die Herausgeber:innen sind für den gesamten Inhalt der Ausgabe verantwortlich.

Vertraulichkeit

Die Herausgeber:innen geben keine Informationen über eingereichte Beiträge an irgendjemand anderen als Autor:innen, Gutachter:innen, potenzielle Gutachter:innen oder andere Mitarbeiter:innen der Redaktion weiter.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte

Die Herausgeber:innen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor:innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die Herausgeber:innen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beiträgen erlangen, werden vertraulich behandelt und nicht für den persönlichen Vorteil verwendet. Herausgeber:innen lehnen die Bearbeitung von Beiträgen, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor:innen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ab. In diesem Fall soll ein anderes Mitglied der Redaktionsleitung den eingereichten Beitrag beurteilen.

Publikationsentscheidungen

Die Herausgeber:innen sind alleine dafür verantwortlich zu entscheiden, welche Beiträge publiziert werden. Nach einer ersten Begutachtung durch die Herausgeber:innen selbst werden Beiträge, die ins Begutachtungsverfahren aufgenommen wurden, durch mindestens zwei Peer-Reviewer, die Expert:innen bzw. kompetent in diesem Bereich sind, evaluiert. Die Basis für die Publikationsentscheidung sind die Peer-Reviews, die Bedeutsamkeit des Beitrages für Forscher:innen und Leser:innen sowie rechtliche Aspekte wie Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat.

Mitwirkung und Kooperation bei Untersuchungen

Die Herausgeber:innen werden Maßnahmen einleiten, wenn sie auf ethische Zweifel bezüglich eines Beitrags stoßen. Jeder gemeldete Fall von unethischem Publikationsverhalten wird untersucht werden, auch wenn dieser erst Jahre nach der Publikation entdeckt wird. Die Herausgeber:innen folgen den COPE Flowcharts bei der Bearbeitung von vermutetem Fehlverhalten. Wenn die Ermittlung ergibt, dass sich der Zweifel bewahrheitet, wird eine Korrektur, ein Widerruf oder eine andere relevante Notiz in der Zeitschrift publiziert werden.

Pflichten der Gutachter:innen

Mitwirken an redaktionellen Entscheidungen

Der Peer-Review-Prozess unterstützt Herausgeber:innen dabei, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Durch Anregungen für die Autor:innen können Gutachter:innen außerdem helfen, eingereichte Beiträge zu verbessern. Peer-Review ist ein essenzieller Teil von wissenschaftlicher Kommunikation.

Schnelligkeit

Wenn ein:e eingeladene:r Gutachter:in sich nicht qualifiziert fühlt, einen Beitrag zu evaluieren, oder weiß, dass eine schnelle Evaluation nicht möglich ist, soll diese:r die Herausgeber:innen unverzüglich informieren, sodass andere Gutachter:innen kontaktiert werden können.

Vertraulichkeit

Jegliche Beiträge, die evaluiert werden, sind vertrauliche Dokumente und werden entsprechend behandelt. Sie dürfen nicht an andere weitergeleitet oder mit anderen diskutiert werden, außer die Herausgeber:innen haben zugestimmt (was sie nur unter besonderen und spezifischen Umständen machen würden). Das trifft auch auf eingeladene Gutachter:innen zu, die eine Evaluation ablehnen. Gutachter:innen haben die Vertraulichkeit des Begutachtungsprozesses, von Details eines Manuskripts oder einer damit verbundenen Kommunikation während oder nach dem Begutachtungsprozesses auch nach der Veröffentlichung in der Zeitschrift zu wahren.

Objektivitätsstandards

Gutachten sollen klar formuliert sein, mit Argumenten gestützt und den Herausgeber:innen eine Grundlage für die Publikationsentscheidung liefern. Die Autor:innen sollen Gutachten in der Regel für die Verbesserung des Beitrags verwenden können. Persönliche Kritik an den Autor:innen ist unangebracht.

Anerkennung von Quellen

Die Gutachter:innen sollen relevante, nicht-zitierte Teile des Beitrags identifizieren. Jede Aussage (Beobachtung, Ableitung oder Argument), die schon in einer vorigen Publikation getätigt wurde, muss mit einer dementsprechenden Zitation versehen sein. Die Gutachter:innen sollen auch die Herausgeber:innen benachrichtigen, wenn sie eine wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem evaluierten Beitrag und jeglichen anderen Beiträgen (publiziert oder nicht publiziert) finden, die sie kennen.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte

Die Gutachter:innen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor:innen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein:e andere:r Gutachter:in den eingereichten Beitrag beurteilen. Die Gutachter:innen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor:innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die Gutachter:innen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beiträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für persönlichen Vorteil verwendet werden. Das trifft auch auf eingeladene Gutachter:innen zu, die eine Evaluation ablehnen.

Pflichten der Autor:innen

Allgemeine Vorschriften

Die Autor:innen eigenständiger Forschungsbeiträge sollen eine exakte Darstellung der durchgeführten Arbeit und ihrer Resultate präsentieren, gefolgt von einer Diskussion der Bedeutung der Resultate. Der Artikel soll ausreichende Details und Referenzen angeben, sodass andere die Forschungsarbeit replizieren können. Übersichtsartikel sollen exakt, objektiv und umfassend sein. Redaktionelle Meinungen oder Artikel aus spezifischen Perspektiven müssen klar und deutlich als solche dargestellt werden. Betrügerische oder bewusst ungenaue Äußerungen sind unethisches Verhalten und somit nicht akzeptabel.

Originalität und Plagiat

Die Autor:innen sollen sicherstellen, dass sie ausschließlich eigenständig verfasste Artikel einreichen, und dass sie richtig zitieren. Plagiate treten in unterschiedlichen Formen auf: als Verwendung fremder Inhalte, als wären es eigene; als Kopieren oder Paraphrasieren substanzieller Teile anderer Artikel ohne Zitation; als Übernehmen von Forschungsergebnissen anderer ohne Zitation. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verhalten und nicht akzeptabel.

Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung oder Publikation von Beiträgen, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, sollen nicht erfolgen bzw. nicht in mehr als einer Fachzeitschrift publiziert werden. Daraus folgt, dass die Autor:innen keine Artikel einreichen sollen, die schon in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurden. Die Einreichung eines Artikels bei mehreren Zeitschriften gleichzeitig ist unethisches Verhalten und somit nicht akzeptabel. Die Veröffentlichung von Artikeln (wie etwa Leitfäden oder Übersetzungen) in mehr als einer Zeitschrift ist manchmal gerechtfertigt, insofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. um auf diese Weise eine umfassende Perspektivenvielfalt zu einem Themenbereich in einer Zeitschriftenausgabe repräsentieren zu können). Die Autor:innen und Herausgeber:innen der betroffenen Zeitschriften müssen einer zweiten Veröffentlichung zustimmen, und diese muss dieselben Daten und Interpretationen wie die erste Veröffentlichung beinhalten, darf aber ggf. aktualisiert werden (z. B. um aktuellere Literatur oder vertiefende Analysen). Die erste Veröffentlichung muss in der zweiten zitiert werden.

Autor:innenschaft des Artikels

Nur Personen, die die Kriterien für die Autor:innenschaft erfüllen, dürfen als Autor:innen des Artikels angeführt werden, da diese Verantwortung für den Inhalt übernehmen müssen. Die Kriterien sind folgende:

  1. Die Person hat einen signifikanten Beitrag zu Konzeption, Design, Ausführung, Datenerhebung oder Analyse/Interpretation geleistet;
  2. die Person hat einen Entwurf für den Artikel verfasst oder den Inhalt kritisch überarbeitet; und
  3. die Person hat die Endfassung des Artikels gelesen und befürwortet sowie der Einreichung für Publikationszwecke zugestimmt.

Alle Personen, die wesentlich zu dem Artikel beigetragen haben (z. B. technische Hilfe, Lektorat, generelle Hilfe), aber nicht die Kriterien der Autor:innenschaft erfüllen, dürfen nicht als Autor:innen aufgelistet werden, sollen aber in der Danksagung anerkannt werden. Die korrespondierenden Autor:innen sollen sicherstellen, dass alle Ko-Autor:innen (gemäß der obigen Definition), aber keine Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, in der Autor:innenliste angeführt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Ko-Autor:innen die Endversion gelesen und akzeptiert haben sowie der Einreichung zur Publikation zugestimmt haben.

Regeln zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Diese Richtlinien können als Grundlage dienen, um sicherzustellen, dass Manuskripte, die KI-Methoden verwenden, transparent, nachvollziehbar und ethisch erstellt wurden. Es ist essenziell, dass die wissenschaftliche Integrität durch die Verwendung von KI nicht beeinträchtigt wird und dass die Fachcommunity in der Lage ist, die präsentierten Ergebnisse zu überprüfen und zu reproduzieren. In wissenschaftlichen Publikationen können nur die verantwortlich handelnden natürlichen Personen als Autorinnen und Autoren in Erscheinung treten. Sie müssen sicherstellen, dass durch die Verwendung generativer Modelle kein fremdes geistiges Eigentum verletzt wird und kein wissenschaftliches Fehlverhalten etwa in Form von Plagiaten entsteht.

1. Offenlegung der Verwendung von KI
Autor:innen müssen explizit angeben, wenn KI-Technologie in irgendeinem Forschungsstadium verwendet wurde, z. B. bei der Datenerfassung, -analyse, beim Schreiben oder bei anderen Aspekten.

2. Datenethik
Autor:innen müssen sicherstellen, dass bei der Verwendung von KI für die Datenanalyse ethische Richtlinien befolgt wurden, einschließlich der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes. Falls personenbezogene Daten verwendet wurden, muss die Zustimmung der betroffenen Personen bzw. eine Ethikgenehmigung eingeholt und im Manuskript vermerkt werden.

3. Kritische Bewertung von KI-Output
Autor:innen sollten eine kritische Bewertung und Diskussion über die Validität und Zuverlässigkeit der von KI generierten Ergebnisse vorlegen. Einschränkungen der KI-Methoden und mögliche Bias in den Daten oder Algorithmen sollten transparent dargestellt und diskutiert werden.

4. Verantwortung und Autor:innenschaft
Autor:innen müssen klare Angaben zur Rolle der KI im Forschungsprozess und zur Autor:innenschaft machen. Die KI sollte nicht als Autor:in aufgeführt werden, und es sollte klar sein, dass menschliche Autor:innen für die Inhalte verantwortlich sind. Ein Abschnitt über den Beitrag der einzelnen Autor:innen sollte die spezifischen Rollen aller menschlichen und KI-Beteiligten transparent machen.

5. Unabhängige Überprüfung
In manchen Fällen kann eine unabhängige Überprüfung der von KI erzeugten Ergebnisse erforderlich sein, um die Validität der Forschung sicherzustellen.

6. Zitierbarkeit und Zitierweise von KI-Software
Wenn spezifische KI-Software oder -Tools verwendet werden, sollten diese korrekt zitiert werden, einschließlich der Version. Im APA-Stil verwenden Sie bitte "OpenAI" als Quellenangabe, gefolgt vom Jahr der Veröffentlichung oder dem Jahr, auf das sich Ihr Wissen bezieht. "GPT-4" ist der Titel der Software, gefolgt von der Art der Quelle (Computer Software). Schließlich geben Sie die Organisation ("OpenAI") und die URL der Website an, um Leser zur Originalquelle zu führen. Beispiel: OpenAI. (2022). GPT-4. [Computer Software]. OpenAI. https://www.openai.com/
Beispielsatz: „Im Rahmen stilistischer Änderungen wurde … verwendet“.

7. Benutzer:inneninteraktion
Die Schnittstelle und Interaktion zwischen den Forschenden und der KI sollten erläutert werden, um zu klären, wie Entscheidungen getroffen wurden und inwieweit die KI den Forschungsprozess beeinflusst hat.

Vertraulichkeit und Interessenskonflikte

Die Autor:innen sollen so früh wie möglich (normalerweise bei der Einreichung des Artikels) jegliche Interessenskonflikte, die möglicherweise die Resultate oder Interpretationen ihres Artikels beeinflussen, bekanntgeben. Beispiele für potenzielle Interessenskonflikte, die bekanntgegeben werden sollten, umfassen finanzielle Interessenskonflikte (unter anderem Gehälter, Fördergelder, Teilnahme in Ämtern, Mitgliedschaft, Dienstverhältnis, Unternehmensberatung, Aktienbesitz, Eigenkapitalinteressen, bezahlte Expert:innengutachten, Patentvergabe) sowie persönliche oder professionelle Beziehungen, Zugehörigkeiten, Wissen oder Glaube an den Inhalt oder in dem Artikel diskutierte Materialien. Alle Quellen finanzieller Unterstützung (gegebenenfalls mit der notwendigen Förder-Nummer) sollen bekanntgegeben werden.

Das Urheberrecht der Gutachten liegt bei den Gutachter:innen, es sei denn, es wird formell an jemand anders übertragen. Nur wenn alle Parteien zustimmen (Zeitschrift, Autor:innen, Gutachter:innen), können die Gutachten oder Teile daraus veröffentlicht werden.

Anerkennung von Quellen

Die Autor:innen sollen sicherstellen, dass sie auf korrekte Art und Weise zitieren. Informationen, die privat gewonnen wurden (durch Gespräche, Korrespondenzen oder Diskussionen mit Drittpersonen) dürfen nicht ohne explizite, schriftliche Erlaubnis der Quelle benützt werden. Autor:innen dürfen keine Informationen verwenden, die sie durch das Bereitstellen vertraulicher Leistungen (wie Gutachten oder Förderanträge) erlangt haben, außer sie haben die explizite, schriftliche Erlaubnis der entsprechenden Autor:innen.

Peer-Review

Die Autor:innen verpflichten sich, am Peer-Review-Prozess teilzunehmen und diesbezüglich zu kooperieren. Dies beinhaltet prompte Antworten auf Anfragen der Gutachter:innen nach Rohdaten, Erklärungen, Beweisen für ethisches Vorgehen, Zustimmung von Versuchs- und Interviewpersonen und urheberrechtliche Fragestellungen. Die Autor:innen sollen den Herausgeber:innen im Begutachtungsprozess systematisch, punktuell und rechtzeitig antworten, ihren Beitrag überarbeiten sowie zum vereinbarten Abgabetermin einreichen.

Fundamentale Fehler in schon publizierten Artikeln

Falls die Autor:innen signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren schon publizierten Artikeln entdecken, ist es deren Pflicht, die Herausgeber:innen der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen sowie mit diesen zu kooperieren, um entweder den Beitrag zu korrigieren oder zurückzuziehen. Falls die Herausgeber:innen von einer dritten Person erfahren, dass publizierte Artikel signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten beinhalten, ist es die Pflicht der Herausgeber:innen, die Autoren:innen unverzüglich zu kontaktieren, sodass diese die Fehler unverzüglich korrigieren, den Artikel zurückziehen oder Beweise für die Korrektheit des Artikels bereitstellen.

 

Dieser Text ist eine adaptierte Fassung der "Richtlinien zur Publikationsethik und guten Wissenschaftlichen der Praxis" der Zeitschrift für Praktische Philosophie, CC BY 4.0