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Angesichts einiger bekannt gewordener Fälle liegt im Unbehagen, bestimmte Lehrmeinungen wären unsagbar geworden, für manche mehr als nur eine Vermutung. Sie wird als tatsächliche Verletzung der Wissenschaftsfreiheit empfunden – unabhängig davon, ob auch Beschränkungen der Erkenntnissuche auferlegt wurden oder nicht. Deshalb wird eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit dort in den Blick genommen, wo sich Fehlentwicklungen abzeichnen. Im Anschluss an eine Analyse von SCHIMANK (2021), die vor allem die Seite der Forschung und ihre Bedrohung diskutiert, wird in diesem Beitrag die Lehre untersucht. Der Beitrag untergliedert sich in einen Abschnitt, der den Schutz der Lehrfreiheit erläutert und mit Anmerkungen zur digitalen Lehre versieht, danach folgt ein Abschnitt zur Freiheit im Lehr-Lern-Verhältnis, sodann wird die Bedeutung der Gespräche und der dialogischen Beziehungen aufgegriffen und schließlich die strukturelle Anordnung der intermediären Räume, ihre Figuration hinterfragt, in denen sich die wissenschaftliche Gemeinschaft im Analogen und im Digitalen bewegt. Damit wird letztlich das Argument stark gemacht, dass Lehrfreiheit als Gewährleistungsrecht neu zu bestimmen ist.

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