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Gemäß den Beschlüssen der Bologna-Ministerkonferenzen soll die Studierendenpopulation die Gesamtbevölkerung in allen Merkmalen abbilden (LONDON COMMUNIQUÉ, 2007). Bildungsbenachteiligte Studienwerber/innen, Personen mit Migrationshintergrund und Studierende aus ländlichen Regionen sind an Österreichs Hochschulen jedoch nach wie vor deutlich unterrepräsentiert (BMWFW, 2017). Der Anteil der Personen aus nicht-akademischem Elternhaus fällt bei Zulassungen über die berufliche Qualifikation bzw. eine Eignungsprüfung höher aus als bei traditionellen Bildungswegen (ZUCHA et al., 2020). Dieser Beitrag stellt 1) die gesetzlichen Bestimmungen und 2) bislang nicht publizierte Daten zum „Dritten Bildungsweg“ an Hochschulen dar. 

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